Frau lehnt an einem Hocker mit dem Schriftzug "My Body" auf dem rechten Unterarm und "My Choice" auf dem linken Unterarm

Nur ein „Ja!“ ist ein „Ja!“: Sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen

Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung meint die Entscheidung, wie und mit wem wir Sexualität leben möchten und welche Entscheidungen wir für unseren Körper treffen. Sie ist Teil eines selbstbestimmten Lebens.

Was hat Sexualität mit Gleichberechtigung zu tun?

Sexualität ist etwas Natürliches und für Menschen eine Möglichkeit sich auszudrücken. Sexualität hat mit Gefühlen, mit Kommunikation, mit Lust zu tun; sie kann auch mit Fortpflanzung zu tun haben. Jeder Person hat das Recht selbst über den eigenen Körper zu bestimmen und zu entscheiden, welche Berührungen sie zulässt und bei welchen sexuellen Handlungen sie (nicht) mitmachen will.

Der eigene Körper und die eigene Sexualität sind eng verwoben mit dem Gefühl von Selbstbestimmung. Sie haben Einfluss auf unser körperliches und seelisches Wohlbefinden und damit auf unsere Gesundheit.

Sexuelle Selbstbestimmung

Jede Frau und jedes Mädchen bestimmt für sich, wo ihre Bedürfnisse und Grenzen sind – unabhängig von den Wünschen anderer. Deshalb meint Sexualität eben nicht bloß sexuelle Handlungen, sondern umfasst auch individuelle Rechte. Es ist wichtig, die eigenen Rechte, Bedürfnisse und Gefühle sowie den eigenen Körper zu kennen, um die eigene Sexualität selbstbestimmt leben zu können.

  • Selbstbestimmung: Ob mit Frauen oder Männern, ob häufig oder nie, ob online oder im „realen“ Leben – nur Sie dürfen darüber entscheiden, ob, wann und mit wem Sie Sex haben möchten.
  • Konsens: Niemand hat ein Recht auf Sex und niemand ist einer anderen Person körperliche Nähe oder sexuelle Handlungen „schuldig“. Wenn jemand die Grenzen einer anderen Person missachtet und sie zu körperlichen Berührungen oder zu sexuellen Handlungen drängt, handelt es sich um eine Form von Gewalt. Wenn Sie zu Sex nicht Nein sagen dürfen, dann ist es Gewalt.
  • Verhütung: Jede Person hat das Recht sich über Verhütungsmittel zu informieren. In Frauengesundheitszentren, in Frauen- und Mädchenberatungsstellen oder bei Ärztinnen und Ärzten erhalten Sie beispielsweise Informationen über Möglichkeiten der Verhütung.
  • Reproduktive Rechte: Nicht jede Frau bzw. jedes Mädchen wird gewollt schwanger. Keine Person darf zu einer Schwangerschaft gezwungen werden.

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