Mann in Schwarz und Frau im schwarzen Kleid halten sich gegenseitig am kleinen Finger

Verliebt, verlobt, …verheiratet?

Ehe oder eingetragene Partnerschaft? Diese rechtlichen Aspekte sind zu beachten.

Zwischen Romantik und Recht

Partnerschaften können mit Glück erfüllen, inspirierend und stützend sein, sie können für Schmetterlinge im Bauch und ein Gefühl der Geborgenheit sorgen. Wie man die eigene Partnerschaft gestaltet und für welche Beziehungsform man sich entscheidet, ist eine zutiefst individuelle Angelegenheit. Wer eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingeht, sollte sich im Vorfeld auch über die rechtlichen Aspekte informieren.

Die Beratungsstelle „Frauen* beraten Frauen*“ hat ein Quiz zum Thema erstellt, in dem Fakten und Mythen über die rechtlichen Folgen von Ehe und Lebensgemeinschaft behandelt werden. Wenn Sie Ihr Wissen testen möchten, klicken Sie hier.

Verpartnerung und Eheschließung: viele Gemeinsamkeiten

Da es sich bei einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft um einen Vertrag handelt, bringt dieser bestimmte Rechte und Pflichten mit sich. In vielen Punkten hat eine eingetragene Partnerschaft die gleichen rechtlichen Folgen wie eine Ehe – zu den wichtigsten Rechten und Pflichten gehören folgende Aspekte:

  • Wer eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingeht, verpflichtet sich zum gegenseitigen Beistand (etwa im Krankheitsfall) und zum gemeinsamen Wohnen. In einer Ehe gibt es zudem – anders als bei eingetragenen Partnerschaften – die Pflicht zur Treue.
  • Paare können sich dazu entschließen einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen, oder ihre Namen beibehalten. Auch die Annahme eines Doppelnamens ist möglich.
  • Vermögen, das die Partnerin oder der Partner in die Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft einbringt, bleibt auch nach der Eheschließung bzw. Verpartnerung in ihrem bzw. seinem Besitz – es wird also nicht automatisch zu einem gemeinsamen Besitz.
  • Wenn eine Person in der Ehe-/Partnergemeinschaft nicht krankenversichert ist, kann sie mitversichert werden. Teilweise sogar ohne Beitragszahlung, zum Beispiel, wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt erzogen werden oder wenn das Nettoeinkommen des/der arbeitenden Versicherten arbeitenden Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare unterschreitet (2023 liegt dieser Wert bei € 1.751,56).
  • Seit 2019 stehen beide Möglichkeiten sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen.

Und wo sind die Unterschiede?

Einige Aspekte sind im „Ehegesetz“ anders geregelt als im „Eingetragene Partnerschaft-Gesetz“. Anders als in einer Ehe ist die Partnerin bzw. der Partner in einer eingetragenen Partnerschaft beispielsweise nicht dazu verpflichtet der Partnerin bzw. dem Partner in der Ausübung der Obsorge für deren bzw. dessen Kinder beizustehen.

Einen wesentlichen Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft gibt es zudem im Falle einer Scheidung/Trennung dann, wenn es gemeinsame Kinder gibt: Im Ehegesetz ist geregelt, dass die Person, die für die Erziehung und Betreuung der Kinder verantwortlich war, nach einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Anspruch gilt nicht automatisch. Er gilt dann, wenn sich die Partnerin oder der Partner während der Ehe hauptsächlich der Kindererziehung bzw. Haushaltsführung gewidmet hat und nach der Scheidung nicht imstande ist sich selbst zu erhalten, weil sie/er kein Erwerbseinkommen hat. Der Unterhaltsanspruch gilt bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres des jüngsten Kindes. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von vielen Faktoren ab – um diese Frage im Einzelfall zu klären, können Sie eine kostenfreie Beratung in einer Frauenberatungsstelle in Anspruch nehmen.

Was tun im Trennungsfall?

Leider werden die rechtlichen Konsequenzen meist erst im Falle einer Trennung bzw. Scheidung zum Thema. Gerade die rechtlichen Pflichten können bei strittiger Trennung Bedeutung bekommen (bei einer Ehe: Treuepflicht, bei Ehe, sowie bei eingetragener Partnerschaft: Beistandspflicht, Pflicht zum gemeinsamen Wohnen) – nämlich dann, wenn es darum geht die Schuldhaftigkeit zu bestimmen.

In schwierigen Situationen – und auch bei allen anderen Fragen – stehen Ihnen die Angebote der Frauenberatungsstellen in ganz Österreich zur Verfügung. Dort erhalten Sie Informationen zu den Themen Beziehung, Trennung, Ehe und Unterhalt, sowie Beistand durch geschulte Beraterinnen, die Sie in dieser emotional schwierigen Zeit begleiten.

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