Mutter-Kind-Pass: Für die Gesundheit von Mutter und Kind
Nach Feststellung einer Schwangerschaft durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen, erhalten Sie – sofern Sie das Kind bekommen wollen – einen Mutter-Kind-Pass und erfahren den voraussichtlichen Geburtstermin. Während der Schwangerschaft sind 5 Mutter-Kind-Pass Untersuchungen vorgesehen. Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 15. Lebensmonat Ihres Kindes. Die regelmäßigen Untersuchungen zeigen, ob es dem Kind gut geht und werden im Mutter-Kind-Pass dokumentiert. Die erste im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebene Untersuchung muss bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Bis zum 15. Lebensmonat des Kindes müssen fünf weitere Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen erfolgen. Wichtig: Der Nachweis der Untersuchungen ist Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Die Möglichkeit der Pränataldiagnostik
Um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, können zu den regulären Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen spezielle medizinische Untersuchungen, wie zum Beispiel die kostenpflichtige Pränataldiagnostik durchgeführt werden. Ob Sie diese durchführen lassen, entscheiden Sie selbst. Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes gibt es außerdem zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche die Möglichkeit einer kostenlosen Hebammenberatung. Für eine Geburt im Krankenhaus müssen Sie sich anmelden. Manche Frauen entscheiden sich auch für eine Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus.
Sie haben auch dann Anspruch auf den Mutter-Kind-Pass, wenn Sie nicht krankenversichert sind. Sie müssen sich jedoch vor der Inanspruchnahme einer Untersuchung von der österreichischen Gesundheitskasse einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen, damit die jeweiligen vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchgeführt werden.