Frau misst bei alter Person den Puls

Pflege, Vereinbarkeit und soziale Absicherung

Pflege ist nach wie vor „weiblich“ – Absicherung für die existenzsichernde Pension ist daher wichtig

Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2018), sind rund 801.000 Personen in Österreich auf irgendeine Art und Weise in Pflege und bzw. oder Betreuung von Pflegegeld beziehenden Personen, die zu Hause leben, involviert. Der Anteil der Frauen beträgt in der häuslichen Pflege 73%. (BMSGPK 2018).

Auch die im Pflegebereich Beschäftigten sind überwiegend weiblich: so sind etwa 92% der 24h-BetreuerInnen Frauen (Amnesty International), beim Betreuungs- und Pflegepersonal sind von insgesamt rund 70.000 Betreuungs- und Pflegepersonen rund 61.000 bzw. 87% Frauen.

Viele der im Pflege und Betreuungsbereich Beschäftigten sind selbständig erwerbstätig, auch Teilzeitbeschäftigung ist häufig. Das hat auch Auswirkungen auf die eigene Pension der Pflegekräfte. Darüber wie diese Pension abgesichert werden kann, informieren die Broschüren Frauen und Pensionen. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Angehörige wurde die Pflegekarenz/-teilzeit geschaffen, auf die seit 2020 auch ein Rechtsanspruch besteht. Durch das Pflegekarenz-/teilzeitgeld sind die pflegenden Angehörigen finanziell abgesichert und pensionsversichert. Weitere Informationen dazu finden pflegende Angehörige in den Publikationen der Frauensektion sowie beim Sozialministeriumservice.

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