ältere Frau sitzt alleine auf einer Couch

Arm in der Pension?

Welche Gründe hat Altersarmut von Frauen und wie kann man ihr vorbeugen?

Knapp 1.000 Euro Pension

Im vergangenen Jahr waren in Österreich ca. 232.000 Menschen über 65 Jahren von Armut betroffen. Ein genauerer Blick auf das Geschlechterverhältnis zeigt, dass mehr als doppelt so viele Frauen von Armut betroffen sind als Männer: In Österreich sind es 157.000 Frauen. Im Durchschnitt erhalten Frauen in Österreich um knapp 40 Prozent weniger Pension als Männer. Während die Durchschnittspension bei Männern bei ca. 1.600 Euro liegt, erhalten Frauen nur ca. 1.000 Euro. In den letzten Jahren ist der sogenannte „Gender Pension Gap“ zwar geringer geworden. Die Schere schließt sich aber noch immer viel zu langsam. Gleichzeitig steigt insgesamt die Anzahl an Menschen, die von Armut betroffen bzw. armutsgefährdet sind.

Gründe für Altersarmut bei Frauen

Altersarmut hat vielfältige Ursachen. Die Gründe finden sich meist im Laufe des gesamten Lebens, sichtbar werden sie aber oft erst im Pensionsalter in Form von geringen Alterspensionen. Frauen arbeiten öfter als Männer in prekären Beschäftigungsverhältnissen (zum Beispiel in geringfügiger Beschäftigung). In den meisten Fällen sind sie es, die ihre Karriere unterbrechen, um sich um Kinder zu kümmern. Oft arbeiten sie in Teilzeit und im Niedriglohnsektor. All das führt zu niedrigen Pensionsbeiträgen. Aber auch Ereignisse wie Trennung, Scheidung oder Krankheit können dazu führen, dass Frauen im Alter ein höheres Armutsrisiko als Männer haben.

Welche Ansprüche habe ich?

Nicht jede Person hat automatisch Anspruch auf eine Alterspension. Voraussetzungen dafür sind, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht wurde (für Frauen aktuell: 60 Jahre) und mindestens 15 Jahre oder 180 Monate Versicherungszeiten vorgewiesen werden können. Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, können Sie einen Antrag auf Mindestsicherung stellen.

Wenn Ihr gesamtes Einkommen inkl. Pension unter einem bestimmten Richtsatz liegt (2022: 1030.- Euro), haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Bei (Ehe)Paaren wird das gemeinsame Einkommen für die Berechnung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Paare herangezogen (der Richtsatz liegt hier bei 1.625.- Euro). Die Ausgleichszulage soll das Mindesteinkommen bei geringen Alterspensionen sichern. Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen, erhalten in bestimmten Bereichen Vergünstigungen. Darunter fallen zum Beispiel die Befreiung von der Rezeptgebühr, vom Serviceentgelt für die E-Card und von der Rundfunkgebühr.

Oft ist es hilfreich, mit einer anderen Person über Fragen zur Pension oder aber auch über Geldsorgen zu sprechen. Die Beraterinnen in den Frauenberatungsstellen haben ein offenes Ohr für Sie, können Sie kompetent unterstützen und Ihnen dabei helfen den Überblick im „Förderdschungel“ zu bewahren. Alle Angebote sind kostenlos.

Was wissen Sie über Ihre Pension?

Aus der Arbeit der Frauenberatungsstellen wissen wir, dass Frauen sich oft verhältnismäßig spät mit ihren Pensionsansprüchen beschäftigen. Meist nehmen Frauen Beratung zum Thema erst dann in Anspruch, wenn sie kurz vor der Pension stehen oder bereits in Pension sind. Viele Frauen scheuen davor sich mit dem Pensionsthema zu beschäftigten, weil es kompliziert scheint, oder weil sie schon ahnen, dass ihre Pension sehr gering ausfallen könnte und sie das Thema deshalb so lange wie möglich hinausschieben möchten. Aber ohne sich damit zu beschäftigen, können Sie keine gut informierten Entscheidungen treffen.

Eigentlich wäre es sinnvoll, wenn sich Frauen während ihres gesamten Erwerbslebens mit dem Thema beschäftigen. So ist auch ein rechtzeitiges Gegensteuern möglich. Ob beispielsweise die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings (bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes) von Vorteil ist, oder ob Möglichkeiten zur Pensionsversicherung mit geringen oder ohne Versicherungsbeiträge (zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder geringfügig Beschäftigten) genutzt werden können, oder welche Pensionsregelungen zutreffen, kann am besten im Einzelfall beantwortet werden.

Tauschen Sie sich mit ihren Freundinnen und Freunden, ihren Kolleginnen und Kollegen und ihrer Familie zum Thema aus. Informieren Sie sich über gesetzliche Regelungen – etwa, indem Sie ein Beratungsgespräch in einer Frauenberatungsstelle in Anspruch nehmen, oder eine Veranstaltung zum Thema besuchen. Auch Angebote wie der Pensionsrechner der Sozialversicherungsanstalt können aufschlussreich sein. Kein Zeitpunkt ist „zu früh“, um sich mit der eigenen Zukunft und finanziellen Sicherheit auseinanderzusetzen.

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