Frau am Schreibtisch

„Was sind meine Rechte? Juristische und psychosoziale Prozessbegleitung“

In Österreich haben Frauen und Mädchen, die Gewalt erleben, Anspruch auf Prozessbegleitung. Das bedeutet, dass sie beraten und unterstützt werden, wenn sie eine Anzeige erstatten möchten oder sie bereits vor einem Gerichtsverfahren stehen. 

Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung wird unter anderem von Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und Frauen- und Mädchenberatungsstellen angeboten. Beratende informieren Klientinnen über die verschiedenen Schritte die mit einer Anzeige oder einem Prozess verbunden sind, sie begleiten Betroffene zur Polizei und zu Gericht und unterstützen Klientinnen bei psychischen Belastungen, die damit verbunden sind.

Die Beratungsstellen arbeiten auch mit juristischen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern – also mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – zusammen. Diese vertreten das Opfer vor Gericht und achten darauf, dass die Rechte der Opfer im Prozess gewahrt werden. Opfer haben beispielsweise das Recht auf Informationen zum Prozess, das Recht auf Übersetzungshilfe (Dolmetsch) und unter gewissen Voraussetzungen das Recht schonend befragt zu werden.
Für die Klientinnen ist die Prozessbegleitung kostenlos, auch wenn es zu einem Freispruch kommt.

Begleitung von der Anzeigeberatung bis zum Urteilsspruch

Betroffene haben die Möglichkeit sich vor, während und nach einem Gerichtsverfahren von Prozessbegleitenden unterstützen zu lassen. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige liegt immer bei den Betroffenen. Wenn Betroffene es möchten, werden sie von den Mitarbeitenden der Beratungsstelle durch den gesamten Prozess begleitet – also von der Überlegung, ob sie Anzeige erstatten möchten, bis zum rechtskräftigen Ende eines Gerichtsverfahrens.

Personen, die Gewalt erfahren, brauchen oft viel Zeit um das Erlebte zu verarbeiten. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit gerichtlich gegen die Täterin beziehungsweise den Täter vorzugehen. Die Entscheidung Anzeige zu erstatten kann für manche Betroffene bestärkend wirken. Sie haben das Gefühl sich dadurch zur Wehr zu setzen. Manche entscheiden sich aber auch gegen eine Anzeige, weil eine Gerichtsverhandlung eine zu große Belastung für sie wäre. Weil auch die Frage nicht immer leicht ist, ob und wann eine Anzeige ein sinnvoller nächster Schritt sein kann, beginnt die Prozessbegleitung bei der Anzeigeberatung. In den Frauen- und Mädchenberatungsstellen werden Betroffene dabei weder in die eine, noch in die andere Richtung gedrängt. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige liegt immer bei den Betroffenen.

Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen können sich aber auch an eine Beratungsstelle wenden, wenn sie keine Anzeige erstatten möchten oder eine Anzeige rechtlich nicht möglich ist. Frauen- und Mädchenberatungsstellen unterstützen die Betroffenen in allen Lebenslagen und nehmen Rücksicht auf ihre Bedürfnisse. Eine Beratung ist daher immer zu empfehlen.

Wer hat ein Recht auf Prozessbegleitung?

Das Recht auf Prozessbegleitung haben alle Personen, die strafrechtlich relevante Gewalterfahrungen gemacht haben. Darunter fallen psychische Gewalt (z.B. gefährliche Drohung oder Stalking), physische Gewalt (z.B. Körperverletzung), sexuelle Gewalt (z.B. Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung) und situative Gewalt (z.B. Raub). Auch in Fällen von Cybermobbing oder Hass im Netz (z.B. Beleidigungen in Sozialen Medien) kann Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden. Außerdem haben Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt (Gewalt in der Familie) wurden und nahe Angehörige, deren Familienmitglieder getötet wurden, Anspruch auf Prozessbegleitung.

Wenn minderjährige Personen Opfer einer Gewalttat werden, haben auch die Bezugspersonen Anspruch auf Prozessbegleitung. Prozessbegleitung wird in ganz Österreich angeboten. In der Link-Sammlung finden Sie eine Übersicht von Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten.

Anlaufstellen für Opfer von Beziehungsgewalt/sexueller Gewalt

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